Hallo,

hab bei mir mal nachgeschaut, leider nicht viel zu sehen.
Aber vielleicht könnte ja einer der anderen auf Deine Frage und nicht auf meine Antworten reagieren??!!

Ich will garantiert keine Paragrafenreiterei abziehen, noch bin ich Beamter und es ist mir eine Freude meiner guten Werkstatt für gute Arbeit ein Honarar zahlen zu können.

Die AU ist notwendig, da die einwandfreie Funktion vor und nach dem Einbau zu prüfen ist. Erst hiernach ist die Funktion zu bescheinigen.
Bei euch ist dies scheinbar nicht passiert. Die Werkstatt bestätigt also etwas, was sie gar nicht geprüft hat.

Wer nicht glaubt, liest noch mal Seite 1 der Einbauanleitung von GAT.

Dies hat im übrigen ne strafrechtliche Komponente.

Hier liegt auch ein für mich wichtiger Punkt, diese Arbeit erledigen zu lassen, hätte nun etwas nicht gestimmt, wäre es erstens bei der nächsten AU ohnehin aufgefallen und hätte 2. gleich repariert werden können.

Außerdem war die AU bei mir eh fällig.

Sorry, daß es im Rahmen solcher Kleinigkeiten noch Menschen gibt, denen Recht und Gesetz nicht völlig abgehen und die auch noch so blöd sind, die Wirtschaft am leben zu erhalten.

Noch frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr

Sascha