Hallo, wie Quatsch mit Soße.
In der Typgenehmigung auf Seite 2 steht ausdrücklich:
Hat eine andere Stelle die Nachrüstung durchgeführt, müssen der ordnungsgemäße Einbau und die Einwandfreie Funktion durch einen amtlich anerkannten-Sachverständigen oder durch einen Kfz-Sachverständigen oder... durchgeführt werden.
Tja, aber da keiner die Genehmigung richtig liest, klappts wohl auch so.
Ich hab jedenfalls in ner Bosch Werkstatt mit AU machen lassen. Hat 140,- € gekostet (mit AU) und wenn die Werte nicht hingehauen hätten, kann ja durchaus sein, wärs gleich behoben wurden.
Außerdem gibts die Garantie von GAT nur mit Stempel und Unterschrift der Einbauwerkstatt !!!!!
Mal Nachdenken, was teurer werden kann!!??
Beste Grüße
Sascha