Holla
In Hessen ( Main Kinzig Kreis) ist es seit 01 2004 festgelegt, das eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss.
Ansonsten KEINE ZULASSUNG.
Die Einzugsermächtigung kann man ( oder Frau ) wiederrufen.
Bei Nichtzahlung der KFZ-Steuer wird dann automatisch durch die Zulassungsstelle das Fahrzeug stillgelegt. und das kostet einige T€uros
Vater Staat zieht einige Register um an Seine ( eigentlich unsere ) Kohle zu kommen.
Ähnlichkeiten mit dem ANHANG sind ungewollt und rein zufällig
Allerdings muss ich bemerken, das die Finanzbeamten in meinem Gebiet ( Gelnhausen ) ein sehr umgängliches Völkchen sind.
Wenn ich da an die " Gurkenköpfe" in Cottbus denke.
Da trennen uns WELTEN.
Das liegt eventuell daran, das nach der WENDE die ehemaligen "GENOSSEN" von der SED- Bezirksleitung ihre Stühle von selbiger in die verschiedensten Ämter getragen haben.