Nö, ist verboten. Zumindest nach meinen Infos.
Du darfst glaube ich jede Art der Frontbeleuchtung zweimal je Seite haben (2x Nebel, 2x Fernlicht, 2x Standlicht......).
Der V8 hat ja auf jeder Seite schon 2x Standlicht, mit den Blinkern wären es drei pro Seite.
Ich kann mich aber auch irren. Ich meine nur, sowas mal gelesen zu haben.
Andererseits sind ja jetzt unter bestimmten Auflagen auch seitliche Begrenzungsleuchten erlaubt. Vielleicht resultiert daraus eine Möglichkeit. Irgendwie sitzt der Blinker ja auch an der Seite ;-)
Aber ich denke, wenn man schon die weißen Blinker ohne Eintrag einbaut, sollte man die Beamten nicht durch sowas zusätzlich drauf aufmerksam machen.
Die weißen Blinker werden denen sicherlich nicht weiter auffallen, ist ja heute Standard. Wenn sie aber wegen des eingebauten Standlichtes (das fällt denen bestimmt auf) mal nachbohren, kannst Du die im schlimmsten Fall wieder durch die Originalen ersetzen.
Gruß, Stephan