Hi André,
genau woie Kai gesagt hat.
Sende dem Käufer per Einschreibebrief mit Rückschein eine Mitteilung, dass er in einer Frist von einer Woche den Betrag zu überweisen hat, andererseits siehst Du dich nicht mehr an den Vertrag der durch die Auktion entstanden ist, gebunden und verkaufst die Felgen anderweitig.

Du könntest aber auch gleichermaßen mit Schadenersatz drohen und auf Erfüllung des Vertrages klagen, wird aber zeitaufwändig und Du hast erstmal Kosten und Ärger.


Gruß, ROLF 4.2 V8 quattro