Vorheriges Thema
Nächstes Thema
Thema drucken
Thema bewerten
Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
Heut morgen in der Dämmerung hat im Ort ein Fahrzeug hinter mir rumgedrängelt. Na gut hab ich gedacht, spielen wir etwas Golf . Mit wildem Schalten und infernalischem Lärm setzte das
G efährt
O hne
L ogisch
F unktion
auf der langen Graden zum überholen an. Das gelang ihm bis er auf höhe meiner Spiegel war und ich den Fuß endlich von der Bremse nehmen konnte
So fuhren wir beide Spiegel an Spiegel bis ich einen Schatten rechts sah und instinktiv in die Eisen stieg. Das war wohl der Moment als der Golffahrer mit einem breiten Grinsen an mir vorbeizog und wenig später mit wahrschinlich schockiertem Gesichtsausdruck in dem mächtigen Reh einschlug
Der Golf rutschte in den Graben rechts, das Reh links und beide waren sofort tot
Dank HP2 konnte ich der Sache unbeschadet entkommen
Ich weiß nicht wieviele verschiedene Flüssigkeiten er da verloren hat aber es waren viel. Polizei angerufen, Schadenaufnahme ( und das war alles nur das Reh?? )
und dann wollten die für das alte Wrack noch nen Abschleppwagen rufen. Da hab ich dann halt geschrien und gemeint die Abschleppkosten übersteigen ja den Zeitwert des Wagens (fand der irgendwie nicht komisch) und angeboten ihn in die nächste Ortschaft wo er auch wohnte zu ziehen. Die Frage des Polizisten mit was ich den Golf da aus dem Graben ziehen will beantwortete ich mit dem Starten meines Boliden.Haben blöd aus der Wäsche geschaut als ich in die Wallachei gefahren bin, den Golf an die Abschleppstange genommen hab und ihn erst mal 200m durch die Wiese gezogen hab bevor ich ne flache Stelle zurück auf die Strasse gefunden hab. GTI Fraktion war begeister und wird vieleicht demnächst im Club der Audifahrer auftauchen

Und was sagt uns die Geschicht?
V8 Fahrer überholt man nicht!

Gruß Carsten alias das Miststück

Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 2,720
Likes: 2
Carpal \'Tunnel
Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 2,720
Likes: 2
was du immer so alles erlebst.......

Ich suche immer noch einen V8 oder Quattro für mich als Winterfahrzeug, haste keinen?????

Gruß, Olaf


Grüßle, Olaf - Marlboroman
Smart Cabrio 450 & Monaco Diplomat 38A & Cayenne S
Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
meinen kriegste net

Carsten

Registriert seit: May 2004
Beiträge: 1,322
veteran
Offline
veteran
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 1,322
das arme Reh....


..." auf ein Neues !!! "
Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
andere frage:

In Antwort auf:

Das gelang ihm bis er auf höhe meiner Spiegel war und ich den Fuß endlich von der Bremse nehmen konnte




ist das net nötigung und kann zur anzeige gebracht wernden ???

Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
Ich musste 2 Wochen selber "Golfen" weil mein 8er defekt war. Was ein treuerspiel. Das mit der Nötigung ist ansichtssache und hat mit der Situation zu tun denken ich
Wie oft ich in den 14 Tagen golfen genötigt wurde hab ich nicht gezählt.

Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
was habt ihr na gegen golf, hab a 2 in der firma ...

Registriert seit: Sep 2003
Beiträge: 1,674
Pooh-Bah
Offline
Pooh-Bah
Registriert seit: Sep 2003
Beiträge: 1,674
Nötigung vielleicht nicht, aber guckst Du hier unter Absatz 6:

http://verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php

Das könnte wohl rechtliche Folgen haben. Carsten sollte hoffen, dass der IQ des Golfers seinem Image entspricht.


Gruß, ROLF 4.2 V8 quattro
Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 13,286
Likes: 2
Carpal \'Tunnel
Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 13,286
Likes: 2
Hi,

> Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und
> Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen
> warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer
> Vorsicht rechts überholen.

OT: Es gibt selten etwas ärgerniserregenderes als dieses Radfahrervolk. Bis vor kurzer Zeit war's zumindest in AT verboten, vorzufahren als Radfahrer - jetzt blockieren die ganze Kreuzungen. Muss hier nur mal meinen Unmut über diese Situation kundtun. Irgendwann einmal werd ich hier nach einem neuen Kotflügel v.r. in dunkelgrün fragen - dann hab ich mir eine neue Küherfigur ausgesucht

vlG

Bastian

Registriert seit: Sep 2003
Beiträge: 1,674
Pooh-Bah
Offline
Pooh-Bah
Registriert seit: Sep 2003
Beiträge: 1,674
Hi Basti,
bei mir steht unter (6):

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.......



Gruß, ROLF 4.2 V8 quattro
Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
Hallo,

das was mich an dieser Geschichte so erschreckt, das manchen Leuten nicht bewußt zu sein scheint, welchem Risiko sie sich und vor allem anderen damit aussetzen.
Wenn er doch überholen will, soll er es doch tun.
Ihn verrecken zu lassen, weil man ja ach so reif ist und ein 300 PS Auto bewegt, lösst bei mir nur mittleidiges Kopfschütteln aus.
Wer sich dann einmal die Opfer solch hirnloser Aktionen auf den Intensivstationen der Notfallkliniken anschaut, der bekommt dann ein ganz anderen Eindruck. Mal abgesehen davon, das auch unschuldige durch so etwas zu schaden kommen können.
Und das ganze blos, weil jemand sich über sein Auto deffiniert....

Entschuldigt meinen Ausbruch, aber ich habe beruflichen Einblick in genau diese Klientel.

Gruß

Uwe

Registriert seit: May 2004
Beiträge: 1,322
veteran
Offline
veteran
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 1,322
hmm - ich war nicht dabei, weiss also nicht genau wies wa....aber bei allem Spaß weiss ich nicht so genau, ob Nötigung Ansichtssache ist.
Und irgendwie......spricht der Ausgang der Geschichte ja auch für sich, finde ich. Naja.
Aber wie auch schon gesagt wurde, spätestens wenn eigentlich Unbeteiligte durch sowas in Mitleidenschaft gezogen werden, wirds asozial.
Und es wäre naiv zu glauben, man könne sowas durch "überlegene Fahrkünste" o.ä. seinerseits ausschließen. Das kann man nur durch vorsichtiges Handeln, und selbst dann kann immer noch was passieren.
In diesem Fall war es "nur" ein Reh, sei froh ! (zumal es den anderen erwischt hat)


..." auf ein Neues !!! "
Registriert seit: Mar 2002
Beiträge: 91
Offline
Registriert seit: Mar 2002
Beiträge: 91
Unglaublich, soetwas hier mitzuteilen. Da ist man eindeutig im Bereich einer Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB). Dafür gibt man im Regelfall die Lizenz ab.

Gruß,

Tom


Moderiert von  Manfred H., Manfred M., Thorsten D 

Link in Zwischenablage kopiert
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.5
(Release build 20201025)
Responsive Width:

PHP: 7.4.28 Page Time: 0.022s Queries: 41 (0.019s) Memory: 0.6349 MB (Peak: 0.7286 MB) Data Comp: Off Server Time: 2025-07-18 08:16:51 UTC
Valid HTML 5 and Valid CSS