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Der Zweck der Fahrt muss gewerblich und die Strecke >50km sein damit man bei Gespannen >3,5T ein EG-Kontrollgerät (nicht Fahrtschreiber) braucht. Nicht gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen oder Gespannen <7,5T brauchen keinen Fahrtschreiber. siehe auch: Verkehrsportal
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