Der Zweck der Fahrt muss gewerblich und die Strecke >50km sein damit man bei Gespannen >3,5T ein EG-Kontrollgerät (nicht Fahrtschreiber) braucht.
Nicht gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen oder Gespannen <7,5T brauchen keinen Fahrtschreiber. siehe auch: Verkehrsportal