Hi Kim,

so recht vorstellen kann ich mir das nicht, was dir die Beamtin da erklärt hat. Wie oft sieht man schwere Geländewagen mit Anhänger dahinter, welche ausschließlich im gewerblichen Einsatz laufen und die haben alle keinen Fahrtenschreiber. Das würde ja bedeuten, das mit dem Einbau einer AHK auch automatisch ein Fahrtenschreiber in's Auto gebaut werden müsste, denn die meisten (vor allem gewerblichen) Gespanne erreichen ein zGG von über 3,5 Tonnen.
Meines Wissens gibt die Fahrtenschreiberpflicht ausschließlich für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 Tonnen, nicht für Züge.

Grüßle
Frank K.


Ich möchte gerne im Schlaf sterben wie mein Opa! Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!