als ehemaliger musikproduzent, der gelegentlich auch mal Authorenrechte (Gema) sowie Leistungsschutzrechte (GVL) erworben hat, und andererseits auch schonmal eine handvoll MP3s runtergeladen hat (ihhhh !!) sehe ich das Thema sehr ambivalent......aber grundsätzlich war es zumindest damals in der Musikbranche schon so, daß zwischen den "Werkzeugen" und dem "Ergebniss" unterschieden wurde - d.h. wenn ein Hit einen speziellen Sound ("Werkzeug) hatte, kamen sofort etliche andere Hits mit ähnlichem Sound, jedoch schlicht und einfach anderer Komposition (Ergebniss) hinterher - was sozusagen "patentiert" wurde, war der Song, also das Ergebniss, nicht ein Bass-Sound /Soundlinie o.ä.
So ähnlich sehe ich das auch in Sachen Markenrecht - eine Farbe ist ein Designwerkzeug, ein Logo hingegen sollte durch eine eigenständige Form (Komposition) als Bildmarke für sich stehen und somit auch schützenswert sein - wenn es nur durch die Farbe eigenständig ist, kann es mit dem Wiedererkennungswert bzw. Alleinstellungsmerkmal nicht weit her sein. Insofern finde ich die markenrechtliche Belegung von Farben schwachsinnig wenn nicht sogar gefährlich, auf jeden Fall jedoch marktverzerrend, da die Partei mit der dicksten Rechtsabteilung eindeutig im Vorteil ist, nicht jene mit der besten Kreativabteilung.....
Endgültig schwachsinnig sind div. Versuche, Wörter bzw. Wortkonstrukte des allgemeinen Gebrauchs als markenrechtlich relevant zu deklarieren. Dahinter steckt nur ein erheblicher bereits erfolgter finanzieller Aufwand in einer inhaltslosen und unkreativen Kampagne, um letztere mit purer Gewalt durchzusetzen - eigentlich müsste man sich als "target" bzw. Konsument alleine schon gegen diese Vorgehensweise durch Ignoranz zur Wehr setzen.
Viel Ehre steckt da nicht hinter meiner Meinung nach....
Komplizierter wird es im Falle von Software-Patenten und speziell in Sachen Generika / Medikamente.....der UN-Ansatz ist nicht uninteressant - allein wenn das Mißtrauen in deren Manipulierbarkeit nicht wäre....