Hallo Walter!

Das stimmt. Mit aktiver Alarmanlage kann man den Wagen nicht starten.
Die von der Versicherung anerkannten Wegfahrsperren müssen aber über eine Codierung bzw. durch einen externen Transponder angesprochen werden (Funk, Infrarot, Transponder oder Stift), unabhängig vom Bart des Zündschlüssels. Deshalb wird die Alarmanlage nicht von der Versicherung anerkannt.

Viele Grüße,
Maik