Die Sachlage ist so,:

Die Scheiben vorn dürfen nicht getönt werden, schon gar nicht bei einem V8, da dieser von Haus aus schon getönte Scheiben hat. Die Lichtdurchlässigkeit muß genau 87 % betragen. Das kommt so an die originale Tönung ab Werk hin. Weiterhin müssen die beiden vorderen Seitenscheiben bei einem Unfall splittern, dieses tun sie mit der Folie nicht.
Auf Grund dessen, wirst du sicher nie eine Chance beim TÜV bekommen.
Weiterhin zur Frage in Frankreich, Polen o.ä.
In Deutschland gilt die StVO und die StVZO. Wenn zum Beispiel ein Pole nach Deutschland fährt(Mit getönten vorderen Seitenscheiben) darf dieser das. Der Pole ist nur verpflichtet sich an die StVO zu halten, aber nicht an die StVZO. Da er ja sein Auto in Polen dem TÜV unterzieht, wenn überhaupt. Aber auch der Pole bekommt Kalte Füße, wenn die Grün/Weißen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Strassenverkehr drauß machen.

Ich hoffe ein paar Fragen beantwortet zu haben.
Gruß