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#62422 07.08.2004 11:12
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Hallo
Hab heute meine Scheiben getönt.Sieht echt klasse aus.Auch vielen dankn an Marko der das beruflich macht und es absolut sauber hinbekommen hat!! Habe alle 4 Türen,Heckscheibe und beide Dreiecksscheiben mit Alu-Chrom beklebt.Sieht echt super aus!! Macht aber auch ganz schön Arbeit das ganze...


Autofahren beginnt für mich dort, wo ich den Wagen mit dem Gaspedal statt dem Lenkrad steuere.
andre stockmann #62423 07.08.2004 11:16
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Macht jede Menge Arbeit..

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Autofahren beginnt für mich dort, wo ich den Wagen mit dem Gaspedal statt dem Lenkrad steuere.
andre stockmann #62424 08.08.2004 05:42
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Uiiii da habt Ihr Euch aber richtig Arbeit gemacht--Hut ab.

Aber wenns auch richtig vernünftig werden soll dann muß man das ja uch machen.

Ich kenne leider keinen hier der sowas macht--außer für sehr viel Geld --ansonsten würde ich sowas auch gern haben wollen


Mfg
v8engel
Jörg

J. Deckwer #62425 08.08.2004 07:19
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Die Fa. Carglas macht das auch. Zum "Schnäppchenpreis" von 330,- €

Olli

Oliver K. #62426 08.08.2004 07:29
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Das geht ja --beim Scheid ähhhhhhh---Scheibendoctor wollen die 380 Euro haben

Deswegen hab ich mir jetzt org Heck und Seitenrollos zugelegt für 120 komplett--das ging schon eher.


Mfg
v8engel
Jörg

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alle vier türen???
ich dachte, die fahrer und beifahrertür - respektive scheibe darf nicht beklebt werden?
hat sich da was geändert?
gruß
michael


gruß michael Freundlichkeit ist ein Bumerang
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Hallo Michael. Die vorderen Türen dürfen eigentlich nicht getönt werden. Aber ich hab ja kein schwarz sondern "nur" schön verspiegelt..

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na, dann, geht aber um die splitterwirkung
(habe nämlich meinem schatz gestern, ja, auch gestern) in ihren blaumetallic peugeot partner blaumetallic folie eingeklebt.
da das aber klappscheiben sind, hab ich sie ausgebaut und das auf dem küchentisch machen können, da wars einfach

gruß
michael


gruß michael Freundlichkeit ist ein Bumerang
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Bei so einem Schiff gehören die vorderen Scheiben ja auch mit gemacht--sieht unglaublich edel aus---und mit Chromolux kann man das ja machen.Da es ja nur von außen die Blicke verweigert.

Wenn dann meiner auch bis vorne--nur ist das ja hier zu teuer


Mfg
v8engel
Jörg

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die vorderen scheiben müssen dann nur als "splitterschutz" deklariert werden, dann gibts auch keine probleme beim TÜV.
Hier kosts 150 und avant 200, mengenrabatt auf anfrage...



v8 ist macht (früher wars /8)
J. Deckwer #62432 08.08.2004 02:07
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seitdem meine freundin hinten mal testen wollte, wie weit so ein seitenrollo nach unten geht, habe ich nur noch eins
120 euro für alle rollos sind ja ziemlich günstig. da bekomm ich bei VAG ja noch nichtmal ein seitenrollo als ersatzteil.

Olli.

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Hallo,
bei mir ist auch alles außer Frontscheibe leicht verspiegelt, gefällt mir sehr gut. Hat der Vorbesitzer aber schon machen lassen. Die haben's sogar geschafft die Heckscheibe in einem Stück zu bekleben...

Gruß
Carsten


Undichtigkeit am kleinen VW-Transporter: Caddy-Leck!!
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Die Heckscheibe war eigentlich das kleinste Problem.. Eigentlich war das bekleben überhaupt kein Problem.Wie gesagt ein Kumpel von mir macht das beruflich und er hat seine Arbeit 1A gemacht!! Keine Luftblasen,kein Dreck..Nichts.sieht wirklich orginal aus.. Aber halt alles ausbauen und wieder einbauen macht sehr viel Arbeit.Aber was solls..


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Hallo

VORSICHT mit der Sonnenschutzfolie für die vorderen Seitenscheiben. Es ist in Deutschland nicht erlaubt, egal ob als Splitterschutz oder spiegel oder schwarz oder nur leicht getönt.
Auch eine Eintragung vom TÜV ist blödsinn, es gibt keine Folie für die vorderen Scheiben die vom Kraftfahrtbundesamt erlaubt ist.
Es gab mal eine Folie für die vorderen Scheiben, aber nur für Klare Scheiben also keine Colourverglasung wie der V8 sie hat. Die hatte aber keine Tönung, es war so eine Art Splitter und Einbruchschutz. Mann hat keinen unterschied mit und ohne Folie gesehen. Die gibt es auch nicht mehr.
Wer Folie vorn drin hat riskiert seinen Versicherungschutz, in einem Ernstfall zahlen die bei einem Unfall nämlich nicht.
Ich verlege Sonnenschutzfolien in Fahrzeuge jetzt schon fast 10 Jahre und ich hab schon einige Sachen gesehn und erlebt.
Auch die Methode mit der Farbe (das fluten) ist nicht erlaubt.

Die Preise die Ihr oben genannt habt sind echt der Hammer.
Ich nehme für eine Limousine, 5 Scheiben ( z.B. V8 ) egal welche Tönung, komplett mit Montage, Folie, MwSt: 195,- Euro.
8 Jahre Garantie gegn ausbleichen und lebenslange Ganrantie das die Folie sich nicht ablöst.
Montagezeit ca. 2 Stunden. Ich baue nichts aus oder ab, nur die Kopfstützen kommen raus.
Ich habe Kunden die fahren schon über 7 Jahre mit Folie vorn drin rum und kein Ärger. Andere dagegen kamen nach 2 Stunden wieder und vorn alles wieder raus, Polizei hatte sie angehalten 200,- Euro Strafe und raus damit,andere haben keinen TÜV bekommen u.s.w.

Folie vorn drin ist auf eigenes Risiko, muss jeder selber wissen. Aber mann kann ganz schön Probleme bekommen.

In meinem V8 hab ich noch gar keine drin, ich weis noch nicht was ich rein mache.

bis denn dann




Jan R #62436 21.01.2005 10:36
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Tüv eintrag ist kein Blödsinn denn es gibt die Möglichkeit über ein Atest des Augenartztes (wegen ...überempfindlichkeit der Augen in Bezug auf Umgebungshelligkeit...so oder Ähnlich) diese Veränderung abnehmen zu lassen .Natürlich ist das dann als Sondergenehmigung beim Amt zu beantragen .


V8 erbarme Dich !
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Hat ich auch schon.
Einer war ein junger Mann, der TÜV sagte: nix mit Folie, sondern eine Brille.
Ein anderer Fall, ein älteres Ehepaar die Frau hatt eine Sonnenallergie. Das Ergebnis: alle sagten OK, bis auf die Versicherung, die sagte die Frau muss dann eben hinten sitzen.

Es gibt immer irgendwelche Genehmigungen und so, aber grundsätzlich im Ernstfall nützt nichts, die versicherung freut sich wenn sie nicht zahlen muss.
Wie gesagt das Risiko ist hoch.


Jan R #62438 22.01.2005 07:45
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Hallo.Ich wurde jetzt schon ein paar mal angehalten von der Rennleitung und niemand hat was gesagt...

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hallo und guten morgen,

würde es gerne mal sehen auf einem klaren bild. kannst du mir vielleicht sagen was du bezahlt hast. wäre dir sehr dankbar für ein paar infos.

grüße aus der pfalz

michel

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Schick mir mal bitte deine E-Mail Adresse da schick ich dir ein Bild..


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hallo andre


danke für deine mühe im voraus.

hier meine adresse

mrdupont@web.de

mfg michel

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...hat mich grad angehalten... War lustig..aber wie!!


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Erzähl es ruhig.
Lass Dir doch nicht alles aus der Nase ziehen
Daten - Fakten - Hintergründe!


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Naja haben mich nach den Scheiben gefragt... Aber da die Scheiben so perfekt beklebt sind dachten sie das wäre orginal.. Und das schärfste ist das sie meine durchgehenden (orginalen) Rückleuchten bemängelt haben.. Dort konnt ich mir das lachen nicht verkneifen.. Haben noch ein Foto gemacht von den Scheiben... So wie immer halt..


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Janee, is klar - Rückleuchten bemängeln...
Sofern das deren Geltungsbedürfnis gestillt hat ist dich alles i.O.!


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Genau..


Autofahren beginnt für mich dort, wo ich den Wagen mit dem Gaspedal statt dem Lenkrad steuere.
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Auch wenn vieles schon gesagt wurde, hier noch bissl was von mir zum Thema:

Bei den Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas handelt es sich allgemein bekannt um Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.

1. klare Folien (nicht getönt):

sind zulässig an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, jedoch, so denk ich:

- nicht an vorderen Seitenscheiben (für die Sicht des Fzg-Führers von Bedeutung), es sei denn der in der ABG ausgewiesene Verwendungsbereich lässt die Aufbringung ggf. unter bestimmten Bedingungen auch an diesen Scheiben ausdrücklich zu,
aber:

- nicht an der Windschutzscheibe
- nicht an Notfenstern, die durch Zerschlagen der Scheiben geöffnet werden müssen

Auch eine "klare" Folie vermindert die Lichtdurchlässigkeit einer Scheibe, deshalb ist der Anbau an getönten vorderen Seitenscheiben nicht möglich.
Des Weiteren darf je nach Folie eine bestimmte Scheibendicke nicht überschritten werden.

Um die Einhaltung all dessen sicherzustellen, ist speziell für den Fall „vordere Seitenscheiben“ eine Anbauabnahme gem. §19.3 StVZO erforderlich und die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hiervon abhängig.

2. getönte Folien:

sind zulässig an Scheiben, die für die Sicht des Fzg-Führers nicht von Bedeutung sind,
jedoch:

nicht zulässig an Notfenstern, die durch Zerschlagen geöffnet werden müssen.

Also konkret:
An Scheiben die sich innerhalb des nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
Gründe dafür sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (Grundlage ist die ECE-Regelung Nr. 43 – d.h. 1.verzerrungsfreie Sicht und 2. eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Folie) darf nicht unterschritten werden) Aber: serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Folie) von mind. 70% auf.

Aus allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
"Die Folien dürfen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, aufgebracht werden." o.ä.

Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Insbesondere die Forderung eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe.

Noch zum Schluß: Es gibt ein Schreiben vom KBA, nachdem auch eine Genehmigung im Rahmen einer Einzelabnahme unzulässig ist!

In diesem Sinne

Gruß

Uwe

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Hallo,
habe auch leicht verspiegelte Folie rundum ausser Frontscheibe. Und vor einigen Monaten wurde ich ebenfalls kontrolliert. Ich tat unwissend und sagte ich hätte den Wagen so gekauft (was nicht mal gelogen war) und das müssten werksmäßig chrombedampfte Scheiben sein. Ich musste dann ein Fenster etwas runterlassen und die junge Frau nahm die Scheibenkante genau unter die Lupe. Da es bei mir aber auch sehr gut gemacht ist, kann man es nicht erkennen, wenn man's nicht weiß. Also wurde mir eine gute Fahrt gewünscht.
Den (noch) nicht eingetragenen AMG-Felgen oder der beidseitigen Auspuffanlage wurde keine Beachtung geschenkt. War mir auch ganz recht so...

Gruß
Carsten

P.S. Im Anhang noch so, wie ich ihn kaufte...

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Hallo Namensfetter ,

ich habe genau wie du die scheiben sein 5 1/2 Jahren verspiegelt gefahren und selber der Tüf hatte bis vor kurzem nichst dazu gesagt! Denn das sind ja nur Wärme Absobierende Folie gewesen, " also keine Tönung "!


Jetzt vor ca 1 Woche kam ich in einer Nächtlichen Polizeikontrolle und da fiel hat das bei den Jungs auf. Sie haben fast 40 min mich da Fest gehalten (weil sie selber das nicht richtig Einordnen konnten und nach ein EU-Genehmiung frfragten)! ich sichtlich Überrascht das woetwas überhabt jetzt gibt (dachte bist jetzt reicht eine ABE die ich Natülich wie mal nicht mit hatte ..Grrrr ). Darauf hin haben die jungs gesagt das ich dies doch nachreichen sollte und dann ist die sache vom Tisch. Nett dachte ich und habe ihnen zu gesagt in 2 tagen das zu machen (suchen und wühlen war jetzt angesagt). Oder ich müßte sonstz zur Zulassungsstelle und dort das vorzeigen .


Nun ich 2 Tage später die ABE nach Gereicht und Dachte mir, jetzt ist alles OK und ging Fohes Mutes nach hause... FALSCH GEDACHT !!


Denn die Beamten Nase die ich die ABE vorlegt hatte und der davon eine Kopie gemacht hatte mit Samt den Mängelberichtszettel dem Sachbeamten vorlegen wollte. Hat die Sache so Toll weg gepackt, das sie nicht mehr Auffindbar waren und ich ein Mahung von der Zulassungsstelle bekam . Mit der Auffoderung den Wagen innerhalb von einer Woche abzumelden oder den Wagen vorzuführen !


Ich Sichtlich Ggeschockt weil ich gedacht habe was den nun los ist und am anderen Morgen gleich zu den der Zulassungstelle hin gefahren. Die nette Frau da Erzählte ich gleich die Lage und sie sichtlich kopfschütteln die Jungs in grün angerufen was dieses nun sollte. Diese wussten angeblich von nicht und den Namen vom Jungen Beamte der die Kopy gemacht hatte und sie so gut weg gelegt hat, wusste ich leider auch nicht (man lernt nie aus ) Nun ging der Trabbel erst richtig los : !


Darauf hin meinet sie sehr höflich, ich sollte nur mal kurz zum Tüf und das Bedutachten und eintragen lassen... ( tztztzt und kopfschutteln gegangen). Dann ich am anderem Tag zu den Jungs in den Graukitteln hin getrabt ( denn diearbeiten ja nicht ganztägig nur auf Terminabsprache ) und Erzählt ihne nochmal kurz die Sachlage... Die Jung vom Tüf sichtlich Irritiert von dem was ich von den wollte und man schob mich wie ein schwarzer Peter im Kartenspiel von einem Beamten zum nächsten . Dann nach ca 3/4 der hammer, man wollte noch nicht einmal im Wagen ansehen Geschweige ansehen oder mal durch die Scheiben schauen !! Darauf hin fiel mir echt die Kienlage auf dem Boden.. Sie haben dann Labidar gesagt sie wollten ein sogenannten Lichttest haben ( irgenwo in Süddeutschland zu machen) und dann würden sie die Folie Eintragen oder ich habe vom Augenarzt Artest der mir Bescheinigt das ich sowas benötig, "" ist aber auch nur dann auf die Person bezogen "" also nicht für den der das Auto danach kauft !! So war ich erst mal gezwungen die beiden Scheiben zu tauschen um die Genehmigung der Betriebserlaubnis zu bekommen ..seufts!!.


Nun weiß ich aber das in anderen EU Länder ( Frankreich, Niederlande, Östereich, Danemark und Norwegen oder Finland so ein Folie Genehmigt geben muß, sonst hätten die Jungs in Grün nicht gleich mir das gesagt! "" Und so ein EU-Genehmiung brauche ich hier um das durch zu Boxen. Dann haben die Leute beim Tüf verloren denn dann zählt das EU Recht hier !


Nun mein nette Anfrage an die Leute außerhalb von Deutschland hier; könnt ihr mal so nett sein und da einmal nach Fragen für uns?!? Und so eine EU-Genehmiung hier rein geben, so das wir gegebenfalls eine Kopie ziehen können.


Trostdem werde ich meine " Wärme Absorbierende Folien (so heißt die Folie!!) bezogende Scheiben wieder Einbauen, aber erst wen das etwas wärmer ist! Denn wie Andre schon sagte, das sieht wie die Orig. Scheiben aus..., also keine Tönung nur leichte Verspiegelung !!


gruß Andre´... der jetzt Provimäßig die Scheiben ein und ausbauen kann ( nicht mal 3/4 std por Scheiben)

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Wahrscheinlich der Nördlichste von allen hier... :-)
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Die Sachlage ist so,:

Die Scheiben vorn dürfen nicht getönt werden, schon gar nicht bei einem V8, da dieser von Haus aus schon getönte Scheiben hat. Die Lichtdurchlässigkeit muß genau 87 % betragen. Das kommt so an die originale Tönung ab Werk hin. Weiterhin müssen die beiden vorderen Seitenscheiben bei einem Unfall splittern, dieses tun sie mit der Folie nicht.
Auf Grund dessen, wirst du sicher nie eine Chance beim TÜV bekommen.
Weiterhin zur Frage in Frankreich, Polen o.ä.
In Deutschland gilt die StVO und die StVZO. Wenn zum Beispiel ein Pole nach Deutschland fährt(Mit getönten vorderen Seitenscheiben) darf dieser das. Der Pole ist nur verpflichtet sich an die StVO zu halten, aber nicht an die StVZO. Da er ja sein Auto in Polen dem TÜV unterzieht, wenn überhaupt. Aber auch der Pole bekommt Kalte Füße, wenn die Grün/Weißen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Strassenverkehr drauß machen.

Ich hoffe ein paar Fragen beantwortet zu haben.
Gruß


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