Hab mich schlau gemacht: Eine Fläche von 6 x 2 Mtr. wird mit Zustimmung des Versorgungsamtes (schwer gehbehindert), des Tiefbauamtes u. der Polizei auf der Fahrbahn markiert und mit einem P-Schild (Weißes P auf blauem Grund) und dem Zusatz "reserviert für Ausweis Nr..........." versehen. Selbst andere Behinderte dürfen hier nicht parken. Diese Regelung besteht bundesweit.