Gibts doch: Behindertenparkplatz auf öffentlichem Straßenland, kenntlich gemacht durch eine Behindertenausweisnummer, und dahinter verbirgt sich eine bestimmte Person. Dieser Platz kann auch zeitlich begrenzt sein. Hier in Berlin gibts, wie überall auch, Discounter mit großen Parkplätzen, die nach Geschäftsschluß u. an Sonn- und Feiertagen nicht genutzt werden. Ein kleines, verstecktes Schild verbietet eben in dieser Zeit jegliche Nutzung. Ein Abschleppunternehmen fährt, wahrscheinlich in Cooperation mit den Discountern, diese Plätze regelmäßig an und schleppt gnadenlos ab. Ich habe auch schon beobachtet, dass jemand (Mitarbeiter?) ein Fahrzeug, sozusagen als Lockvogel abstellt und der Abschlepper an der nächsten Ecke nur darauf wartet, bis sich ein Unwissender dazustellt. Eine lukrative und sichere Einnahmequelle für Discounter u. Abschlepper.
Zuletzt bearbeitet von Peter Z.; 16.07.2004 11:45.