Behindertenparkplatz mit Ausweisnr. für eine bestimmte Person ist meines Wissens nicht zulässig. Öffentlicher Verkehrsgrund ist und bleibt öffentlich. Er kann höchstens auf eine unbestimmte Gruppe reduziert werden, z.B. Behinderte.
Zu den Abschleppabzockern von Berlin findet man hier was.