Hallo, liebe Gemeinde !

Was die deutsche Rechtsprechung angeht, so kann man sich manchmal wirklich nur die Haare raufen:
Massiv gewalttätige jugendliche Mehrfachtäter bekommen Erlebnisferien in der Karibik als Therapie, Sexualstraftäter bekommen ihren Psychiater und nach 6 Monaten den ersten Freigang, um da weiterzumachen, wo sie aufgehört hatten.
Aber in zwei Bereichen trifft jeden die unnachgiebige Härte des Gesetzes:
1. wenn Du Vater Staat um Kohle erleichterst (z.B. Steuerhinterziehung: siehe vor einigen Jahren Peter Graf im Knast) bzw. im Kohle vorenthältst (Strafzettel nicht bezahlen führt im Endeffekt ebenso zielsicher hinter schwedische Gardienen)

und

2. Selbstjustiz

Die Richter lassen sich nie gerne die Butter vom Brot nehmen und reagieren auf jeden, der das Gesetz auch nur ansatzweise in die eigene Hand nimmt, sehr allergisch.

Was diesen konkreten Fall angeht:
Selbstverständlich hat man das Recht zur Notwehr ("das Recht muß dem Unrecht nicht weichen") aber nur eben innerhalb enger Grenzen.
Nur solange die Bedrohung akut ist, darf ich handeln und meine Rechtsgüter (Leben, Eigentum, Gesundheit, etc) im verhältnismäßigen Rahmen verteidigen.
Nachdem der Gegner schon am Boden liegt oder benommen am Wagen lehnt und die Gaspistole schon runtergenommen oder losgelassen hat, darf ich nicht weiterschlagen.
Ich mache seit 17 Jahren intensiv Vollkontakt-Karate und Thai-Boxen aber 7 Zähne mit EINEM Schlag sind fast unmöglich und entweder nur mit mehreren Schlägen zu erreichen oder mit einem Fußsprung auf das Gesicht eines am Boden liegenden Menschen und sowas deutet dann vor Gericht fast immer auf eine Überschreitung der Notwehr hin, die entsprechend bestraft wird.
Ausnahme hierbei ist der "Notwehr-Exzeß" : wer die Grenzen der Notwehr aus FURCHT, BESTÜRZUNG oder SCHRECKEN überschreitet, ist dafür nicht schuldig und kann nicht bestraft werden.
Somit sollte man sich VOR dem Gerichtstermin mit seinem Anwalt ein bißchen vorbereiten und sich seine Aussage genau überlegen...

Schönen Gruß,

Michael