Man kann die Aussage verweigern, ohne Probleme.

Das mit "gegen Formalitätsgebühr Verfahren einstellen" gilt nur im sog. "ruhenden Verkehr" (Verwaltungsgebühren-Kostentragungspflicht des Halters bei Parkverstößen gemäß § 25a StVG).
Ansonsten ist er abgesehen von einer eventuell drohenden Fahrtenbuchauflage in der Regel komplett aus dem Schneider, wenn auf dem Foto nichts zu erkennen ist und er keine Angaben zum Fahrer macht.