... über diese "Eintragungen" gibt es diverse Meinungen - einige sprechen sogar von Gefälligkeitseintragungen.

Das ist so ähnlich, wie bei nachgerüsteteten Xenon-Scheinwerfern. Ohne ein lichttechnisches Gutachten der veränderten Scheinwerfer ist eine Eintragung rechtlich eigentlich nicht möglich (natürlich LWR und SWR vorausgesetzt). Trotzdem gibt es einige Tuningfreunde, denen solch ein veränderter Xenonumbau vom TÜV eingetragen wurde!

Genauso ist dieses bei der Tönung der vorderen Scheiben. Ohne dinglichen Nachweis der Benötigung (z.B. gewisse Behinderungen) gibt es laut dem Gesetzgeber eigentlich keine Möglichkeit, vordere getönte Scheiben einzutragen.

Über den o.g. Anbieter habe ich aber auch schon diverse Beiträge gesehen. Dieser scheint sie wirklich eingetragen zu bekommen. Trotzdem widerspricht dieses jeglicher gesetzlichen Grundlage ...


--- Gruß aus Bocholt Kai