Hallo Liebe Leute,
Flo erstmal herzliches Beileid, anders als sprotlich kann man so etwas wohl nicht nehemn, und der wertverlust eines neueren A8 ist noch viel hoeher als die Reparaturkosten.
Was mir jedoch zu denken gibt ist folgendes: Ein Zahnriemen, der nur alle 120TKM ausgetauscht werden soll ist doch per definition in der Regel aelter als drei Jahre. ansonsten muesste man halt ueber 40TKM pro Jahr arbeiten. Nun sage ich nicht dass das Zwangsweise bedeutet, dass ein voller Ersatzanspruch da sein muss, aber wenn der Hersteller nach zwei Jahren nun gar nicht mehr fuer den Ausfall geradestehen will, dann haette er doch eigentlich die Verpflichtung einen Austausch zu einem frueheren Zeitpunkt zu verlangen, oder lasse ich hier jetzt ausser acht dass jeder der volljaehrig ist eigenverantwortlich handelt???
Da ueberlege ich mir doch mal sehr genau ob ich bei meinem schnell den 'Riemen wechseln lasse, ist der doch schon 110TKM und 3.5 Jahre alt.