Ich denke, hier werden die Begriffe "Garantie" u. "Gewährleistung" verwechselt. Die Garantiebestimmungen kann der Verkäufer gestalten wie er will, er kann sie auch an Bedingungen knüpfen, sie muß aber immer höherwertig als die Gewährleistung sein. Die Gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt und kann bei Verträgen zwischen Privatpersonen ausgeschlossen werden. Wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, kann sie durchgesetzt werden. Das betrifft auch zunächst unbemerkte Schäden. Die Beweislast liegt beim Käufer, er muß nachweisen, daß der Schaden zwar unbemerkt, aber beim Kauf schon vorhanden war.