Hallo Manfred, ich habe mich mit einem "Agenten" unterhalten können, so richtig wollte er mit der Sprache nicht rauskommen. Verantwortlich für Beschreibung, Inhalt und Richtigkeit der angebotenen Ware ist der Verkäufer. Der Agent ist nur als Berater und Vorschlaggeber für die Darstellung, also für die Werbung, zuständig. Er übernimmt auch die Einstellung bei ebay unter seinem Namen, ist auch klar, denn sonst müßte er ja seiner Provision hinterher rennen. Bei einem Rechtsstreit wird sich der Agent immer mit dem Hinweis auf die Angaben des Verkäufers rausreden können. Die Aussage der Veräuferin, sie sein nicht zuständig, ist somit völliger Quatsch.