Nichts für ungut und ich habe vom V8 auch null Ahnung und weiß nicht, ob es seriöse Bemühungen gibt einen V8 mit Xenon-Licht auszustatten.

Aber: Auch wenn die angebotenen Brenner die beschriebenen Eigenschaften hätten, bleibt der Einbau in einen Halogen-Scheinwerfer illegaler Pfusch. Der Unterschied zwischen einem Halogen- und einem Xenon-SW besteht imho eben nicht nur im Brenner, von so Kleinigkeiten wie SWRA und aLWR mal ganz abgesehen.

So nun belehrt mich!

Grüße
Winfried