Hi Peter.
Der eigentliche "Verkäufer" ist der Freund der Verkaufsagentin - hat Sie bei der Kaufabwicklung angegeben.
Trotzdem ist doch die Verkäuferin, trotz Gewährleistungsausschluss, einen Vertrag mit mir eingegangen, und kann sich nicht als " nicht zuständige Verkäuferin" aus der Affäre ziehen - der Verkäufer ( Agent ) ist für die Richtigkeit der Auktionsdaten verantwortlich, oder habe ich einen Denkfehler?
Reicht ja schon, dass eBay immerwieder nur die "Verkaufsplattform" anbietet, und nicht haftbar gemacht werden kann, nun wollen sich auch die Verkaufsagenten aus der Verantwortung retten, und der eigentliche Lump wird immer mehr vernebelt...oder wie?
Nicht persönlich gemeint an Dich.
Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz