Hi Manfred,
ich glaube Du ärgerst Dich schon genug und brauchst keine Belehrungen, nur ärgerlich dass man so übers Ohr gehauen wird.
Die ganze Anzeige macht einen professionellen Eindruck. Von daher würde ich versuchen rechtlich mit Anwalt vorzugehen. Frage: sind es wirklich Phillips-Brenner? Wenn nicht, fehlt den Dingern eine zugesicherte Eigenschaft. Da ist es unerheblich ob der verkäufer eine Gewährleistung ausschließt oder nicht. Wenn die Brenner auch nur in einem Detail nicht der dargestellten Beschreibung entspricht, bist Du im Recht. Der Hinweis auf einen Verkauf im Auftrag eines Anderen ist unwichtig, da der Verkäufer Dein Vertragspartner ist. das Vertretungsrecht in Vollmacht ist lediglich sein Problem, da er nur Sachen verkaufen darf über die er das Eigentumsrecht ausübt, oder sachen für deren Verkauf er durch den Eigentümer bevölllmächtigt ist. Fehlt ihm diese Vertretungsvollmacht und ist er nicht Eigéntümer der Sache, hat er sich ins Knie geschossen, dann hat er eine Unterschlagung begangen, was Du aber nicht beweisen kannst und letztlich für Dich uninteressant ist. Fazit: das Kleingedruckte ist unwirksam, wenn die verkaufte Sache Sachmängel hat, also entweder nicht der Beschreibung entsprechen oder offensichtlich (auch für Laien erkennbar) Plunder ist. Wenn Du Vertragsrechtschutz hast, nimm diesen in Anspruch. Viel Erfolg.