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#52204 11.03.2004 07:02
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Hallo zusammen,
Hat irgendjemand von euch eine Ahnung ob es ein Auflastungs-Gutachten für den V8 gibt, oder ob das überhaupt schon mal gemacht wurde?

Gruß Andy

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Schick mal eine Anfrage an AUTO-REICH (der mit dem EURO 2 Umrüster) der macht solche Sachen

MfG
Frank

Frank Z. #52206 12.03.2004 06:43
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Guter Tip. Werd ich mal machen. Ich denk mir einfach, warum auf Euro 2 umrüsten , wenn der V8 Aufgelastet als Kombinationsfahrzeug nur 173€ im Jahr kostet.

Mfg Andy

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Kombinationsfahrzeug mit 173 ,- Euronen im Jahr ?!? Wie denn das? Wo haste denn sowas her?? Timm.

Timm S. #52208 12.03.2004 09:58
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ich kenns nur so, hintere Sitze raus, auf 2sitzer umschreiben und als LKW wieder zulassen, aber wer macht sowas auser im Golf????

W Müller #52209 12.03.2004 10:17
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Hi,
ich kenne das nur vom T4,er bekommt neue Federn und den Eintrag vom TÜV,allerdings nur T4´s ohne ESP,leider hat unserer ESP .
Ob es beim V8 klappen könnte ,keine Ahnung.
Gruß Thomas


Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !
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Hi Andreas,
willst du aus dem Dicken einen LKW mit über 2,8 t bauen?

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Hi Leute,
enlich einmal ein paar die sich dafür interresieren. Kombinationsfahrzeug bedeutet nichst anderes als daß, das zulässige Gesamtgewicht über 2,8to beträgt und schwere lasten transportiert werden können. Den meisten ist ein Kombinationsfahrzeug als LKW-zugelassenes Fahrzeug bekannt. So ein Fahrzeug kostet 173,-€ Steuer im Jahr.( also um einiges weniger als mit Euro2). Das die Rücksitzbank raus muß oder die hinteren Seitenscheiben ist eine Irmeinung. Mein Kumpel hat sich einen Grand Jerokee(???) gekauft und diesen auflasten lassen. Bei ihm blieb alles auser den härteren Federn gleich. Er hat auch noch seine Rücksitzbank drin. Sein fahrzeug hat original fast das selbe Gewicht wie ein V8. Er hatte aber glück,da schon ein Gutachten für diese Fahrzeuge existier.(wie auch T4, Womo`s usw.). Ich bin in punkto Auflastung auch kein Experte, aber hab mir das mal durch den Kopf gehen lassen und frage mich ernsthaft warum das für den V8 nicht möglich sein sollte. Vieleicht könnten sich die Jungs die das mit dem Euro2 umbau eingefädelt haben mal abchecken.

Gruß Andy

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Carpal \'Tunnel
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Hallo.
Wie soll dieses Auflasten in der Praxis zu bewältigen sein?
Der V8 hat ein ab Werk zulässiges Gesamtgewicht von 2310kg.
Mit der Auflastung müsste der V8 ca.500kg mehr "verkraften".
Welcher Reifen sollte dies mitmachen, denn die 250km/h-Marke soll ja auch noch erreicht werden, abgesehen vom Tragfähigkeitsindex.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass es dafür Federn etc. geben soll, und unterm Strich die Steuerersparnis sich dann rechnen wird...
Einen Gedanken ist die Sache schon wert, aber letztendlich auch von Behörden abzusegnen, und hier sind oft "Beamte" dagegen.
Meiner Meinung nach zu viele offene Fragen, die nicht zu bewältigen sind in einem angemessenem finanziellem Rahmen.
Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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Außer der Problematik, ob beim V8 überhaupt Achslasten von min. 2X 1405 kg = 2810kg möglich sind, muß das Fahrzeug auch vom Erscheinungsbild zur Beförderung von Lasten geeignet sein. Möglich wäre dies wenn der V8 eine gr. Heckklappe u. eine umklappbare Sitzbank hätte. Beides ist meines Wissens nicht gegeben u. ein V8 Kombi bei Audi auch nicht mehr geplant :-)
Hinweis für den T4 Fahrer mit ESP:
Es sind über uns grundsätzlich ALLE T4 ohne techn. Änderungen problemlos auflastbar, die fahrwerks- u. rädermäßig im Originalzustand, verkehrs- u. betriebssicher sind.
Mehr darüber auf

www.autoreich.de

Mit freundlichen Grüßen u. ein frohes u. freundliches Osterfest wünscht

Klaus Reich
Reich u. Sohn Kfz

Klaus Reich #52214 10.04.2004 05:32
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Hallo,
wollte unseren T4 auch auflasten,erste Antwort vom TÜV "geht nicht da ESP".
Inzwischen werden aber auch vom TÜV ESP-T4 aufgelastet,allerdings sollte man vorher einmal bei der Versicherung vorbeischauen,wir mit unserem 150PS TDI hätten als LKW rund 500 Euro/Jahr mehr zu bezahlen,das wiegen die 240 Euro Steuerersparnis nicht wirklich auf.Ich glaube richtig sinnvoll ist es nur bei Transportern oder Multivans mit weniger Leistung und nur Haftpflicht.
Unserer hat Vollkasko (35%).
Das soll jetzt kein T4-Forum werden,sind nur meine Erfahrungen der letzten 2 Wochen mit diesem Thema.
Gruß Thomas



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Leider gibt es bzgl. Auflastung aus Unkenntnis zu viele Falschinformationen. Wenn von einer Auflastung über 2800kg von Vans, Geländewagen, Transportern etc gesprochen wird, sollte immer eine Auflastung zu einem Kombinationsfahrzeug gemeint sein. Den Begriff Kombinationsfahrzeug gibt es nur hinsichtlich der Kfz Steuer.Versicherungs u. straßenverkehrsrechtlich gibt es ihn nicht, sodaß Kombinationsfahrzeuge bis auf die Kfz Steuer weiterhin als PKW gelten. Somit sind Aussagen wie:
Erhöhung der Versicherungsprämie,
Sonntagsfahrverbot mit oder ohne Anhänger,
Geschwindigkeitsbegrenzung,
Ausbau von Sitzen oder Scheiben etc. im Zusammenhang mit einer Auflastung zu einem Kombinationsfahrzeug absolut unrichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Reich
Reich u. Sohn Kfz

Klaus Reich #52216 11.04.2004 06:36
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Hi,
interessant,werde meine Versicherung nochmal ansprechen...nach Ostern!
Frohe Ostern.
Gruß Thomas


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W Müller #52217 13.04.2004 10:16
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Bei der Auflastung geht es nicht darum, ob alle Sitze hinten raus können oder keine Scheiben drin sind. bei unserem VW T4 2.5TDI Syncro wollte der TÜV nur sehen, dass die Federn die Mehrlast von 100kg aushalten und dass man prinzipiell genug Platz zum Zuladen hat. aber beim V8 wären das 500kg und das ist denke ich nicht ohne probleme realisierbar, weil wie schon geschrieben halten das die Reifen schlecht aus und den Querlenkern und den ganzen Aufhängungen wäre das sicher auch zu viel und das wird der TÜV nicht absegnen, auch wenn effektiv nie mit 2,81t gefahren würde. (Wer benutzt denn den V8 schon als Lastwagen... :-)

Georg


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