|
Registriert seit: Feb 2003
Beiträge: 16
|
OP
Registriert seit: Feb 2003
Beiträge: 16 |
Hallo zusammen, Hat irgendjemand von euch eine Ahnung ob es ein Auflastungs-Gutachten für den V8 gibt, oder ob das überhaupt schon mal gemacht wurde?
Gruß Andy
|
|
|
|
Registriert seit: Oct 2002
Beiträge: 265
|
Registriert seit: Oct 2002
Beiträge: 265 |
Schick mal eine Anfrage an AUTO-REICH (der mit dem EURO 2 Umrüster) der macht solche Sachen
MfG Frank
|
|
|
|
Registriert seit: Feb 2003
Beiträge: 16
|
OP
Registriert seit: Feb 2003
Beiträge: 16 |
Guter Tip. Werd ich mal machen. Ich denk mir einfach, warum auf Euro 2 umrüsten , wenn der V8 Aufgelastet als Kombinationsfahrzeug nur 173€ im Jahr kostet.
Mfg Andy
|
|
|
|
Registriert seit: Oct 2002
Beiträge: 508
|
Registriert seit: Oct 2002
Beiträge: 508 |
Kombinationsfahrzeug mit 173 ,- Euronen im Jahr ?!? Wie denn das? Wo haste denn sowas her?? Timm.
|
|
|
|
Registriert seit: Feb 2004
Beiträge: 16
stranger
|
stranger
Registriert seit: Feb 2004
Beiträge: 16 |
ich kenns nur so, hintere Sitze raus, auf 2sitzer umschreiben und als LKW wieder zulassen, aber wer macht sowas auser im Golf????
|
|
|
|
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 7,230 Likes: 3
Carpal \'Tunnel
|
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 7,230 Likes: 3 |
Hi, ich kenne das nur vom T4,er bekommt neue Federn und den Eintrag vom TÜV,allerdings nur T4´s ohne ESP,leider hat unserer ESP  . Ob es beim V8 klappen könnte ,keine Ahnung. Gruß Thomas
Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !
|
|
|
|
Registriert seit: Feb 2004
Beiträge: 271
enthusiast
|
enthusiast
Registriert seit: Feb 2004
Beiträge: 271 |
Hi Andreas, willst du aus dem Dicken einen LKW mit über 2,8 t bauen?
|
|
|
|
Registriert seit: Feb 2003
Beiträge: 16
|
OP
Registriert seit: Feb 2003
Beiträge: 16 |
Hi Leute, enlich einmal ein paar die sich dafür interresieren. Kombinationsfahrzeug bedeutet nichst anderes als daß, das zulässige Gesamtgewicht über 2,8to beträgt und schwere lasten transportiert werden können. Den meisten ist ein Kombinationsfahrzeug als LKW-zugelassenes Fahrzeug bekannt. So ein Fahrzeug kostet 173,-€ Steuer im Jahr.( also um einiges weniger als mit Euro2). Das die Rücksitzbank raus muß oder die hinteren Seitenscheiben ist eine Irmeinung. Mein Kumpel hat sich einen Grand Jerokee(???) gekauft und diesen auflasten lassen. Bei ihm blieb alles auser den härteren Federn gleich. Er hat auch noch seine Rücksitzbank drin. Sein fahrzeug hat original fast das selbe Gewicht wie ein V8. Er hatte aber glück,da schon ein Gutachten für diese Fahrzeuge existier.(wie auch T4, Womo`s usw.). Ich bin in punkto Auflastung auch kein Experte, aber hab mir das mal durch den Kopf gehen lassen und frage mich ernsthaft warum das für den V8 nicht möglich sein sollte. Vieleicht könnten sich die Jungs die das mit dem Euro2 umbau eingefädelt haben mal abchecken.
Gruß Andy
|
|
|
|
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 7,751 Likes: 8
Carpal \'Tunnel
|
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 7,751 Likes: 8 |
Hallo. Wie soll dieses Auflasten in der Praxis zu bewältigen sein? Der V8 hat ein ab Werk zulässiges Gesamtgewicht von 2310kg. Mit der Auflastung müsste der V8 ca.500kg mehr "verkraften". Welcher Reifen sollte dies mitmachen, denn die 250km/h-Marke soll ja auch noch erreicht werden, abgesehen vom Tragfähigkeitsindex. Kann mir auch nicht vorstellen, dass es dafür Federn etc. geben soll, und unterm Strich die Steuerersparnis sich dann rechnen wird... Einen Gedanken ist die Sache schon wert, aber letztendlich auch von Behörden abzusegnen, und hier sind oft "Beamte" dagegen. Meiner Meinung nach zu viele offene Fragen, die nicht zu bewältigen sind in einem angemessenem finanziellem Rahmen. Gruß Manfred.
V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
|
|
|
|
Registriert seit: Jul 2002
Beiträge: 56
|
Registriert seit: Jul 2002
Beiträge: 56 |
Außer der Problematik, ob beim V8 überhaupt Achslasten von min. 2X 1405 kg = 2810kg möglich sind, muß das Fahrzeug auch vom Erscheinungsbild zur Beförderung von Lasten geeignet sein. Möglich wäre dies wenn der V8 eine gr. Heckklappe u. eine umklappbare Sitzbank hätte. Beides ist meines Wissens nicht gegeben u. ein V8 Kombi bei Audi auch nicht mehr geplant :-) Hinweis für den T4 Fahrer mit ESP: Es sind über uns grundsätzlich ALLE T4 ohne techn. Änderungen problemlos auflastbar, die fahrwerks- u. rädermäßig im Originalzustand, verkehrs- u. betriebssicher sind. Mehr darüber auf www.autoreich.deMit freundlichen Grüßen u. ein frohes u. freundliches Osterfest wünscht Klaus Reich Reich u. Sohn Kfz
|
|
|
|
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 7,230 Likes: 3
Carpal \'Tunnel
|
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 7,230 Likes: 3 |
Hallo, wollte unseren T4 auch auflasten,erste Antwort vom TÜV "geht nicht da ESP". Inzwischen werden aber auch vom TÜV ESP-T4 aufgelastet,allerdings sollte man vorher einmal bei der Versicherung vorbeischauen,wir mit unserem 150PS TDI hätten als LKW rund 500 Euro/Jahr mehr zu bezahlen,das wiegen die 240 Euro Steuerersparnis nicht wirklich auf.Ich glaube richtig sinnvoll ist es nur bei Transportern oder Multivans mit weniger Leistung und nur Haftpflicht. Unserer hat Vollkasko (35%). Das soll jetzt kein T4-Forum werden,sind nur meine Erfahrungen der letzten 2 Wochen mit diesem Thema. Gruß Thomas
Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !
|
|
|
|
Registriert seit: Jul 2002
Beiträge: 56
|
Registriert seit: Jul 2002
Beiträge: 56 |
Leider gibt es bzgl. Auflastung aus Unkenntnis zu viele Falschinformationen. Wenn von einer Auflastung über 2800kg von Vans, Geländewagen, Transportern etc gesprochen wird, sollte immer eine Auflastung zu einem Kombinationsfahrzeug gemeint sein. Den Begriff Kombinationsfahrzeug gibt es nur hinsichtlich der Kfz Steuer.Versicherungs u. straßenverkehrsrechtlich gibt es ihn nicht, sodaß Kombinationsfahrzeuge bis auf die Kfz Steuer weiterhin als PKW gelten. Somit sind Aussagen wie: Erhöhung der Versicherungsprämie, Sonntagsfahrverbot mit oder ohne Anhänger, Geschwindigkeitsbegrenzung, Ausbau von Sitzen oder Scheiben etc. im Zusammenhang mit einer Auflastung zu einem Kombinationsfahrzeug absolut unrichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Reich Reich u. Sohn Kfz
|
|
|
|
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 7,230 Likes: 3
Carpal \'Tunnel
|
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 7,230 Likes: 3 |
Hi, interessant,werde meine Versicherung nochmal ansprechen...nach Ostern! Frohe Ostern. Gruß Thomas
Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !
|
|
|
|
Registriert seit: Jun 2003
Beiträge: 122 Likes: 2
member
|
member
Registriert seit: Jun 2003
Beiträge: 122 Likes: 2 |
Bei der Auflastung geht es nicht darum, ob alle Sitze hinten raus können oder keine Scheiben drin sind. bei unserem VW T4 2.5TDI Syncro wollte der TÜV nur sehen, dass die Federn die Mehrlast von 100kg aushalten und dass man prinzipiell genug Platz zum Zuladen hat. aber beim V8 wären das 500kg und das ist denke ich nicht ohne probleme realisierbar, weil wie schon geschrieben halten das die Reifen schlecht aus und den Querlenkern und den ganzen Aufhängungen wäre das sicher auch zu viel und das wird der TÜV nicht absegnen, auch wenn effektiv nie mit 2,81t gefahren würde. (Wer benutzt denn den V8 schon als Lastwagen... :-)
Georg
|
|
|
Link in Zwischenablage kopiert
|
|