Leider gibt es bzgl. Auflastung aus Unkenntnis zu viele Falschinformationen. Wenn von einer Auflastung über 2800kg von Vans, Geländewagen, Transportern etc gesprochen wird, sollte immer eine Auflastung zu einem Kombinationsfahrzeug gemeint sein. Den Begriff Kombinationsfahrzeug gibt es nur hinsichtlich der Kfz Steuer.Versicherungs u. straßenverkehrsrechtlich gibt es ihn nicht, sodaß Kombinationsfahrzeuge bis auf die Kfz Steuer weiterhin als PKW gelten. Somit sind Aussagen wie:
Erhöhung der Versicherungsprämie,
Sonntagsfahrverbot mit oder ohne Anhänger,
Geschwindigkeitsbegrenzung,
Ausbau von Sitzen oder Scheiben etc. im Zusammenhang mit einer Auflastung zu einem Kombinationsfahrzeug absolut unrichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Reich
Reich u. Sohn Kfz