Ich verzog gerde ein Autosammlung dort. Es gint da so einen Grundtext den fast jeder hinschreibt. Manche geben sogar noch die Paragraphen dazu an:


Wegend er neuen Gesetzgebung muß ich hinzufügen, dass es sich hier um ein Gebrauchtteil handelt, und dieses als Bastlerteil verkauft wird. Deswegen gibt es hierfür keine Gewährleistung. Bieten Sie nicht wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind. Die Garantieregelung steht oftmals in keiner realation zum Wert des Gegenstandes.

Ich habe dieses Sprüchlein unter jede Auktion geklemmt. Wichtig ist glaube ich der Satz "Bieten Sie nicht wenn Sie mit dieser Regelung nicht einversatnden sind".

Aber das Theater hat man trotzdem. das fängt schon bei der negativen Bewertung an. Schwere Entscheidung. Wie siehts mit rechtsschutz aus? Wenn Du einen hast würde ich einen Anwalt fragen.

Gruß Carsten