Hallo Gottfried,
Du mußt dem Händler nachweisen können, daß er den originalen Kilometerstand gekannt hat. Am einfachsten wäre es natürlich, wenn der Vorbesitzer den Kaufvertrag noch hat. Steht da der Tachostand drauf, dann kann der Händler nichts dafür, sondern der Vorbesitzer. Vielleicht hat ja dieser den Kilometerstand verschwiegen. Viel Glück.
Gruß
Sebastian