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#4579 25.03.2002 01:54
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Hallo Leute,

ich habe meinen V8 vor einem Jahr bei einem Audi-Händler in Wien gekauft.
mit 132tkm drauf (lt.Tacho). Heute früh sagt mir der Erstbesitzer, er sei im Jahr
40tkm damit gefahren (7Jahre hat er in gehabt) => 280tkm sollte der Tacho vermutlich anzeigen.

Frage: ich hatte nur 6 Monate Gewährleistung, aber ist der Vertrag nicht ungültig,
wenn ich dem Händler nachweisen kann, daß der Wagen schon viel mehr km draufhatte ?

Bitte um Infos,

Goofy

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Hi Goofy !

Mir wurde mal gesagt, dass bei vielen V8´s ein Austausch des Instrumentensatzes von Audi vorgenommen wurde (bei meinem auch).
Von daher sollte man beim kauf dieser Fahrzeuge versuchen äußerst penibel den Kilometerstand nachzuvollziehen. Am besten anhand des Serviceheftes.

Nun zur Sachlage: Wenn der Händler Dir wissentlich den tatsächlichen Kilometerstand verschwiegen hat, dann denke ich, dass Du ganz gute Chancen hast bezüglich einer nachträglichen Kaufpreisminderung o.ä. Wobei allerdings die Beweislast bei Dir liegt. Dürfte aber mit Kooperation des Vorbesitzers kein Problem sein.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Viel Erfolg!

Gruß
André

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Hallo André,

woran erkenne ich, daß die Instrumente getauscht wurden ?
und Serviceheft gibt es keines mehr (sagt der Händler).

Ich werde schon noch einen stichhaltigen Beweis kriegen,
recherchiere im Moment bei den Vorbesitzern und Autohäusern, etc.

Am liebsten würde ich den Wagen zurückgeben und dafür mein Geld wiederhaben. nicht wegen dem V8 an sich, das ist ein Klasse Fahrzeug.
aber dieser V8 ist leider nur mehr ein rollendes Ersatzteillager. :-(

jedenfalls mal Dankeschön !

Goofy

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Hallo Goofy !

Bei der von Dir ermittelten km-Leistung ist das mit dem "rollenden Ersatzteillager" kein Wunder (zumindest wenn die Vorbesitzer das Fahrzeug nicht regelmäßig gewartet haben).

Bei mir wurde der Instrumentenwechsel im besagten Serviceheft vermerkt.
Wie man es sonst erkennt kann ich Dir leider nicht sagen. Könnte schwierig werden.

Einen klitzekleinen Tip hätte ich noch: Bei Garantie- und Kulanzarbeiten werden normalerweise von den Vertragswerkstätten die durchgeführten arbeiten sowie die Fahrzeugdaten (inkl. Fahrgestell-Nr.) der Audi-Zentrale mitgeteilt. Frag doch dort einmal nach, ob ein entsprechender Wechsel stattgefunden hat und ob man das noch nachvollziehen kann. Vielleicht hast Du Glück.

Gruß
André

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Wenn die Kabelstränge nicht mehr mit Kabelbindern an den Cockpiteinsatz gestrapst sind, dann ist dieser schon mal ausgebaut worden, ob nur zum Lampenwechsel, oder eben zum Zurückdrehen oder Tauschen. Es ist nämlich unmöglich, diese Kabelbinder wieder anzubringen, das wurde im Werk wohl mit der kompletten Armaturentafel von hinten vor dem Einbau gemacht.

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Hallo Gottfried,
Du mußt dem Händler nachweisen können, daß er den originalen Kilometerstand gekannt hat. Am einfachsten wäre es natürlich, wenn der Vorbesitzer den Kaufvertrag noch hat. Steht da der Tachostand drauf, dann kann der Händler nichts dafür, sondern der Vorbesitzer. Vielleicht hat ja dieser den Kilometerstand verschwiegen. Viel Glück.
Gruß
Sebastian

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Hallo Sebastian,

Mit Deiner Aussage hast Du sicherlich recht, aber der Wagen wurde in Wien gekauft. Und das österreichische Recht ist nicht immer mit dem deutschen gleich.

In Österreich kann Dich ein Polizist schon wegen einer Geschwindigkeitsübertretung zu einer Strafe verdonnern, wenn er Dich ohne Messgeräte einfach nur vorbeifahren sah. Er darf dann schätzen.

Ist im vorliegenden Fall vielleicht sogar hilfreich, wenn dieses Schätzen auch für den KM-Stand zulässig ist ;-)

Gruß, Stephan


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