Rechtlich lorrekt ist folgende Vorgehnsweise.

Du unterschreibst der Werkstatt, von welchem schwerwiegenden Mangel du unterrichtet wurdest, und daß du deine Fahrt auf eigene Gefahr fortsetzt.

Dies ist allerdings nur bei solchen Mängeln erforderlich, von denen eine direkte Gefahr für die Betriebs- und Verkehrssicherheit ausgeht.
Also nur solche Mängel, die beim TÜV für ein sofortiges abkratzen der Plakette ausreichen.