... Deine Antwort ist teilweise falsch!

Grundsätzlich hast Du mit Deiner Rückdatierung recht.

Aber für Fahrzeuge mit Saisonzulassung gilt inzwischen eine Ausnahmeregelung: Fällt der TÜV/AU-Termin in die Phase der Stilllegung, wird bei Vorführung des Fahrzeuges/Motorrades im ersten Monat der "Wiederanmeldung" auch eine 2jährige Plakette erteilt. Diese Problem tritt daher bei immer gleicher Saisonanmeldung nur einmalig auf!


--- Gruß aus Bocholt Kai