Hallo Bernd,
ich habe mich da jetzt mal Schlau gemacht (ich berufe mich auf die Aussagen meines Versicherungsvertreters):
Mit der Garage ist das so eine Sache. Der Wagen muß in besagter Versicherungssituation dann in der Garage stehen, wenn er nicht mehr in Betrieb ist. D.h. wenn er zur "Nachtruhe" des Fahrers abgestellt wird.
Wenn Du als Fahrer jedoch beabsichtigst, in der Nacht nocheinmal damit zu fahren, muß er nicht in der Garage stehen.
Und das ist ja eine Sache der Auslegung.
Die Garage muß auf jeden Fall vorhanden sein.
Ist keine Garage vorhanden oder die Versicherung kann Dir nachweisen, daß der Wagen trotz der Tatsache, daß er "außer Betrieb" war nicht in der Garage stand, verlierst Du aber nicht (!) Deinen Versicherungsschutz.
In einem Schadensfall ist die Versicherung dann zur Nachforderung der Beiträge für den gewährten Garagenrabatt berechtigt. Und das über die gesamte Laufzeit des Vertrages, es sei denn, Du kannst belegen, daß das Fahrzeug in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich in der Garage stand.
Ferner ist die Versicherung in einem solchen Fall berechtigt, Regressansprüche gegen Dich geltend zu machen, welche i.d.R. drei Monatsbeiträgen entsprechen. Das macht die Versicherung meist aber nur dann, wenn Du ausschließlich Dein Auto da versichert hast. Wenn noch andere Verträge bestehen, verzichtet sie meist auf die Regressansprüche, um die anderen Verträge nicht zu gefährden.
Hinfällig wird die Diskussion dann, wenn Du eine Immobilie besitzt. Dann bekommst Du den Garagenrabatt, auch wenn Du keine Garage hast.
Es gibt nämlich nicht gleichzeitig Garagen- und Immobilienbesitzrabatt. Wenn Du Rabatt für eine Immobilie bekommst, bekommst Du keinen mehr auf die Garage und umgekehrt.
Der Immobilienrabatt hat im übrigen nichts mit dem Auto zu tun - klar. Der wird gewährt, weil Immobilienbesitzer i.d.R. gute Kunden sind, denen man ein Bonbon vor die Füße wirft, damit sie ihr Haus auch dort versichern ;-)
Gruß, Stephan