nö, diese Art Händler hat auch Vorteile, so man denn einen guten Anwalt, Geld und etwas Geduld hat.
Motto: Kaufe einen Wagen mit Mängeln bei einem dieser Händler, nehme Zeugen mit, die sich an Lobpreisungen des Verkäufers später noch erinnern können und lasse sich möglichst viel als "zugesicherte Eigenschaften" im Kaufvertrag bestätigen (Stichwort AT-Motor mit GARANTIERT 120.000 Laufleistung). Die Formularkaufverträge der Fähnchenhändler sind sowieso zu 80% rechtswidrig und so ziemlich alle Paragraphen ungültig.
Dann mache man ein Gutachten (oder auch zwei), lasse alles bei Audi reparieren und klage die Kosten für die Reparaturen bei dem Händler ein.
Funktioniert - kostet nur Nerven.

Als Händler würde ich um AudiV8 mit zweifelhafter Vorgeschichte einen weeeeiten Bogen machen, bei der Rechtslage....