nö, diese Art Händler hat auch Vorteile, so man denn einen guten Anwalt, Geld und etwas Geduld hat. Motto: Kaufe einen Wagen mit Mängeln bei einem dieser Händler, nehme Zeugen mit, die sich an Lobpreisungen des Verkäufers später noch erinnern können und lasse sich möglichst viel als "zugesicherte Eigenschaften" im Kaufvertrag bestätigen (Stichwort AT-Motor mit GARANTIERT 120.000 Laufleistung). Die Formularkaufverträge der Fähnchenhändler sind sowieso zu 80% rechtswidrig und so ziemlich alle Paragraphen ungültig. Dann mache man ein Gutachten (oder auch zwei), lasse alles bei Audi reparieren und klage die Kosten für die Reparaturen bei dem Händler ein. Funktioniert - kostet nur Nerven.
Als Händler würde ich um AudiV8 mit zweifelhafter Vorgeschichte einen weeeeiten Bogen machen, bei der Rechtslage....
Wo steht denn in der Anzeige was von Heckschleuder?? Das einzige was mir nicht gefällt ist daß man da Super reintanken soll...91 ROZ ist doch Normalbenzin und reicht vollkommen für den 3,6er, oder? Wer hat die gleiche Meinung und wer nicht?
Hi, ich bin nicht deiner Meinung: Heckschleuder steht etwa in der Mitte der Anzeige,mit Normalbenzin hat er leichte Leistungseinbußen (laut Bedienungsanleitung),reicht vielleicht,vielleicht auch nicht !? Gruß Thomas
Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !
...der Typ wird wohl keinen Führerschein gehabt haben und den Wagen nur in der Garage "gefahren" haben, so wie kleine Jungs *wwrrrroooooaaaammm*...*brrrrummmm*. Hat wohl auch die Scheibenwischer innen :-)))