... sobald eine Überweisung dem Empfänger zugänglich ist (also z.B. auf seinem Kontoauszug ersichtlich), besteht keine Chance das Geld zurückzuholen.
Die einzige Möglichkeit bleibt hier die Zivilgerichtbarkeit wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" ...
Die Rückgabemöglichkeit verwechselst Du mit einer Lastschrift. Dort hat man laut Gesetz ein uneingeschränktes Rückgaberecht, welches die meisten Banken aber durch ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen auf 6 Wochen einschränken!