Hi,
hast du keine Betriebsanleitung ?
Wenn deine DWA (Diebstahlwarnanlage) auslöst,ist kein starten vom Motor möglich !
Bei meinem ersten V8 1996 wurde das von meiner Versicherung nach langem hin und her als Wegfahrsperre anerkannt,obwohl es ja keine ist .
Gruß Thomas



Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !