Moin Frank,

ne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist doch normalerweise im Fahrzeug mitzuführen, wenn etwas nicht eingetragen ist (Felgen Auspuff usw.). Hab meine vom 3.6er Umrüstatz auch noch und der ist sogar eingetragen da ich ein BJ 88 hab für den die ABE noch nicht gilt. Oder hat sich da was geändert neuerdings?


Grüße aus Hannover www.itcr.de Claudius