Servus,
im deutschen KFZ Brief steht zu deinen aufgeführten Punkten auch nichts drin. Der V8 stammt noch aus einer Zeit, da haben manche Fahrzeuge noch Kohlen aus dem Auspuff geschleudert.
Eigentlich ist der Vorgang analog wie wenn du ein Auto in der CH kaufst und in BRD zulassen willst. §21 beim TÜV und du solltest die Unterlagen für das Ausstellen eines KFZ-Briefes durch die Zulassungsstelle bekommen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 bekommst ja nicht beim TÜV.


Es gibt Tage da furzt man auf Kies!!!