Hallo.
Es gibt die 130%-Regelung bei Versicherungsschäden - wenn Du ein Fahrzeug unbedingt repariert haben möchtest, dann darf dies auch 30 % über dem Wert des Fahrzeugs liegen.
Selbst wenn der A8 nur z.B. 2500 Wert war, so wären 3000 Euro Reparaturkosten somit abgedeckt.
Natürlich kannst auch auf Gutachten netto abrechnen, wenn der A8 nicht mehr ins Leben zurückgeholt werden soll.

Selber habe ich in meinen V8 in den letzten 7 Jahren 5000 Euro bei 15000 km Fahrstrecke reingehängt und alles selber repariert, bis auf die Windschutzscheibenreparaturen.

Ein Fahrzeug rechnet sich in dieser Preisklasse nie bis kaum, und irgendwann kann einem dann natürlich der Kragen platzen und den Wagen abstoßen - bleibt ja jedem selbst überlassen.
Auch meinen für 400 Euro gekauften Audi 80 2.6 ( Winterhure ) habe ich in den letzten knapp 7 Jahren 7000 Euro an Reparaturen, Wartung, Ersatzteilen etc. reingehängt bei 55000 km .
Für mich das schönste Auto zum Fahren im Winter, weil Handschalter, Tempomat, 4x Sitzheizung, ATA, Scheinwerferwaschanlage und gutes Licht, Bordcomputer, Schiebedach, Heckrollo etc. und immer bei 9-10 Liter Spritverbrauch und zudem eine angenehme Leistungsentfaltung - solange es die Karosserie und der Rost es zulassen, wird dieses Fahrzeug repariert - Wert lt. Gutachten bei ca. 2000 Euro, dies waren auch z.B. die Reparaturkosten für einen kleinen, unverschuldeten Heckaufprall.
Kürzlich wieder neue Stahlfelgen gekauft, damit nächsten Winter neue Reifen montiert werden können - die alten Felgen habens mit 340000 km langsam hinter sich. usw und so fort...

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz