Hier hats auch arg geluftet und aufm Firmenparkplatz ein paar Autos von herumfliegenden Eternit-Teilen abgeändert...

Ich dacht mir erst: MIST warum hats genau meinen NICHT erwischt??

Die Gebäudeversicherung des Besitzers des Eternits greift hier nicht weil "höhere Gewalt" - man müsste ihm nachweisen, dass sein Dach in einem desolaten Zustand war... somit könnte er wegen vernachlässigter Unterhaltspflicht in die Mangel genommen werden - was (leider) nicht der Fall ist.

Die eigene Teilkasko greift auch nicht, bei Sturm gilt "höhere Gewalt"... bei Vollkasko dürfte es anders aussehen, je nach Police.

Denke kaum, dass sich die germanischen diesbezüglich gross von den helvetischen Versicherungen unterscheiden werden.

Zuletzt bearbeitet von Roy F; 19.01.2018 08:53.