Hi,
also wenn man sich schon den Luxus gönnt und beim Händler kauft würde ich dem die Fuhre umgehend wieder auf den Hof stellen. Mit dem Hinweis zur Nachbesserung. Dies sollte man dem Verkäufer maximal drei mal einräumen, danach Wandlung oder Preisnachlass in der Größenordnung der Reparatur.
Sobald du selber rumfrickelst verwirkst du deinen Gewährleistungsanspruch. Wenn du einen RS hast, sofort den Anwalt einschalten. Meistens hilft hier schon der erste Brief.

Alles andere zum jetzigen Zeitpunkt ist Kokolores und für dich kontraproduktiv.


Es gibt Tage da furzt man auf Kies!!!