Hi Rainer,
soweit mir bekann gibt es da noch ein Hintertürchen.
Wenn Du dein Auto z.B. an deinen Vater inzwischen verkaufst, kann der Händler den Wagen nicht mehr zurück halten.
Lediglich der neue Eigentümer muss den Kauf nachweisen.
Erkundige dich mal bei deinem Rechtsverdreher!
Gruß Jürgen