ich würde den betrag überweisen unter vorbehalt wegen auslösse des fahrzeuges,und danach würde ich mir den auftrag zeigen lassen und die tatsächlich durchgeführte reparatur und die differenz die nicht abgesprochen wurde durch anwalt zurückfordern. :p
Zuletzt bearbeitet von Günter R.; 14.08.2003 08:02.