So ist es,Bernd.
Das ist nur bei einer Lastschrift möglich.Ausnahme ist,wenn die Bank es vergeigt - etwa ein Zahlendreher etc. .

Im Übrigen würde ich,falls es tatsächlich nichts gemacht wurde wenn nicht schon einen Anwalt,dann zumindest eine Schiedstelle des KFZ-Gewerbes kontaktieren.


Gruss Lukas


IT'S NOT A TRICK, IT'S quattro