Ich bin ja kein Verkehrsrecht-Anwalt,Gutachter etc.,gehe aber trotzdem davon aus,dass der Umstand des Anhalten/Stehenbleiben durch den Rückwärtsfahrenden nicht per se zu einer Teil- oder gar Vollschuld des Unfallgegners führen kann,sondern es auf die Umstände eines jeden Falles ankommt.
Denn,wenn ich innerorts mit maximum 50km/h fahre und jemand,sagen wir mal 10m vor mir rückwärts aus einem Gründstück rausfährt und auf meiner Fahrspur stehen bleibt ,dann kachele ich ihm trotzdem rein.
Hat man keine Zeugen,die glaubhaft bezeugen können,dass der "andere" zu schnell fuhr oder einfach gepennt hat,dann haftet man in aller Regel allein.