Hallo.
Zum Thema Nachweisbarkeit war gestern etwas im TV zu sehen, da hatte sich ein Unfallbeteiligter einen Unfalldatenspeicher ( UDS ) im Fahrzeug installieren lassen.
Das Fahrzeug war das vom Grundstück rückwärts ausfahrende Fahrzeug - ihm wurde vom Vorbeifahrenden das Heck abgefahren - 20000 Euro Schaden - kein Personenschaden.
Dank dem UDS konnte nachgewiesen werden, dass der rückwärts Fahrende gebremste hatte, die Schuldverteilung war dadurch stark in Richtung des Vorbeifahrenden geschoben worden.
Hier war also der Nachweis erbringbar.

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz