Hi Helmut,meine Vorposter haben soweit recht,da beim Rückwärtsfahren der § 10 der StVO gilt,der von einer "besonderen Sorgfaltspflicht" des Rückwärtsfahrenden spricht.
Diese tritt allerdings auf Parkplätzen,Tankstellen,Privatgeländen etc. ausser Kraft. Da müssen ALLE Verkersteilnehmer Schrittgeschwindigkeit und erhöhte Bremsbereitschaft einhalten.Knallt es trotzdem,sprechen die Gerichte oft beiden Beteiligten eine Teilschuld zu.Zu deinem Nachteil ist jedoch die Tatsache,dass du ihm in die Seite und nicht in die Front reingekachelt bist.Somit war er quasi an dem Hindernis (dir) zumindest teilweise vorbei und in diesem Fall wird man ihm kaum mangelnde Bremsbereitschaft vorwerfen können.Falls du keine Zeugen hast,kann er behaupten,dass du just in dem Moment aus der Parklücke rausgefahren bist.
Ich würde mich an einen Fachanwalt wenden.Der kann dir sagen,ob eine Teilschuld von dem Unfallgegener in Frage käme.