Hi Flo,die rechtlichen Vorschriften sind seit 4/01 geregelt.Ab dato sind bei Xenon die SRA und eine automatische LWR Pflicht,sowohl bei Neufahrzeugen als auch bei einer Nachrüstung.
Wobei anzumerken wäre,dass diese Vorschrift nicht explizit Xenon erwähnt.Relevant ist nur die Lichtstärke-bis 2000 Lumen keine SRA/ALWR nötig.Und weil Xenon bei mindestens 3000 liegt,muss es damit zwangsläufig ausgerüstet werden.
Die neuen Xenon-Anlagen mit 25W brauchen sie allerdings nicht,wiederum bei den selteneren H-9 Lampen sind sie vorgeschrieben.
Funktioniert eine der Vorrichtungen nicht,dann gibt's keine Plakette,sind sie gar stillgelegt,dann erlischt die ABE.
Findet die Rennleitung bei einer Kontrolle eine unzulässige bzw. nicht eingetragene Xenon-Anlage,wird die Karre i.d.R. an Ort und Stelle stillgelegt und als Dessert kommen Punkte und eine fette Rakete.