Hallo Manfred

vom Grundprinzip soll man einen Sachverständigen aus seinem Umfeld beauftragen,das stimmt.
Das nennt man dann Schadensminderungspflicht um die Kosten so zuhalten als müsse man sie selbst tragen.
Jetzt komme ich aber um die Ecke :-) und bin der Meinung,wenn es jemand möchte/ wünscht und ich es ermöglichen kann stelle ich gern meinen Dienst zu Verfügung und berechne der Versicherung einfach keine Fahrtkosten und brauche somit nicht zufürchten angezweifelt / kritisiert zu werden.
Natürlich ist es dann so das es auch für mich irgendwie im Verhältnis steht muß wie mein Aufwand und für den Geschädigten der Nutzen ist.
Aber Beispiel, habe vor einer Weile ein Strumschaden begutachtet der nicht im meinem Umkreis lag sondern cirka 150km weg war,berechnen dürfte ich nur 42km oder eine Pauschale,habe dies einfach kostentechnisch überdacht und da wir Gutachter eh tierisch gekürzt werden einfach keine Fahrtkosten angezogen und siehe da es wurde komplett anerkannt,der Geschädigte wurde reguliert ohne Baanstandungen und ich habe ebenfalls mein Honorar bekommen.
Also bissl kreativ um die Ecke denken muß man schon und dann findet sich für Alles eine Lösung

Grüße


Wiesel