Hallo Florian

was meinst du mit Gutachten und Bearbeitung??
Im Prinzip ist es so,
im Fall eines Haftpflichtschadens,
sprich dir hat jemand was Böses zugefügt,
hat jeder Geschädigte das freie Recht und Wahl auf einen von ihm bestimmten Sachverständigen.

Das wissen Viele nicht und lassen sich einen von der gegnerischen Versicherung aufschwatzen was dann wiederrum dazu führt das natürlich das Ganze zu Gunsten der Versicherung die bezahlen muß,ausgehen wird.
Es ist leider so das es interne Absprachen gibt und dann der Kunde der eigentlich für nix kann der Angeschmierte ist.
Also wenn sozusagen ein freier unabhängiger Sachverständiger gefunden ist wird ein Gutachten beauftragt was dann zur Versicherung geht.
Die Bearbeitung dessen liegt natürlich noch bei dieser aber wenn man ne Rechtschutz hat sollte man diesen Vorzug nutzen und damit auch der Bearbeitung einen größeren Hebel verpassen.
Hauptaugenmerk ist das der Kunde so zu stellen ist als wäre der Schaden niemals eingetreten und dem hilft ungemein zuträglich ein ordentlich angefertigtes Gutachten.

Manfred... warum hast du es nicht angestrebt weiter zu streiten??
Es gibt das Sachverständigenverfahren was du hättest anstreben können was bedeutet,du hättest das Gutachten mit einem Gegengutachten anzweifeln können und das Ganze wird dann Mittels Obmann ausgewertet bzw. entschieden und reguliert.

Grüße


Wiesel